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1. |
Alle Teilnehmer müssen in guter gesundheitlicher
Verfassung sein. |
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2. |
Die tägliche Charterzeit beträgt
24 Stunden mit Ausnahme des ersten und letzten Chartertages. Die Bootsrückgabe
hat am letzten Chartertag bis spätestens 18:00 Uhr zu erfolgen oder ist
anderenfalls mit dem Vercharterer abzusprechen. |
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3. |
Alle Charterboote müssen täglich
in den Ausgangshafen zurückkehren. |
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4. |
Die Boote/Yachten von WRS-CHARTERBOOT sind
für Charterzwecke zugelassen und mit 250.00 Selbstbeteiligung haftpflicht-
und kaskoversichert. |
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5. |
Jeder Teilnehmer unterstellt sich freiwillig
den Anordnungen von WRS-CHARTERBOOT
sowie dem Guide seines Charterbootes. |
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6. |
Der verantwortliche Skipper verpflichtet
sich, die Alkohol-Promille-Grenze, wie im Straßenverkehr festgelegt,
einzuhalten. |
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7. |
Abfälle sind an Bord zu sammeln und
in den am Hafen aufgestellten Müllcontainern zu entsorgen. Die Fischabfälle
dürfen nur auf der freien See entsorgt werden (nicht im Hafen). |
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8. |
Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu
anderen Booten ist unbedingt einzuhalten, insbesondere beim Werfen mit Pilkern
und Bleigewichten. Der Abstand ist so zu bemessen, dass andere Boote auf gar
keinen Fall gefährdet werden können. |
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9. |
Für an Bord oder in die Unterkünfte
eingebrachtes Eigentum wird keine Haftung übernommen. |
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10. |
Die Hafenordnung ist einzuhalten. Wer durch
Verunreinigung, Lärm, Pöbelei, Trunkenheit oder Schlägerei etc.
unangenehm auffällt, wird sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
Die anteilige Chartergebühr wird nicht zurückerstattet! |
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11. |
Abzüge durch wetterbedingte Ausfallzeiten
können nicht geltend gemacht werden. |
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12. |
Mitzubringen sind: gültiger Personalausweis
oder Reisepass. Bettwäsche und Handtücher können beim Vermieter
ggf. für 6.00 / 1.00 geliehen werden. |
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13. |
Charterboot und Unterkünfte sind so
sauber zu verlassen, wie sie bei der Ankunft übergeben wurden. Bei Nichteinhaltung
wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben (z.B. wenn das Geschirr
oder die Töpfe nicht gespült werden). |
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14. |
WRS-CHARTERBOOT tritt für die Unterkünfte nur als Vermittler
auf und haftet nur für die geleisteten Anzahlungen. Andere Regressansprüche
können gegenüber WRS-CHARTERBOOT nicht
geltend gemacht werden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, stehen die Unterkünfte
am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zu Ihrer Verfügung und sind am Abreisetag
bis 10:00 Uhr zu verlassen. |
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15. |
Der im Chartervertrag vereinbarte Endbetrag
ist auf jeden Fall zu bezahlen, auch wenn weniger Personen als vereinbart die
Charter, Wohnungen oder Verpflegung etc. nutzen. |
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16. |
Bei Rücktritt vom Chartervertrag durch
den Charterer verfällt die Anzahlung. Sofern diese noch nicht geleistet
war, ist eine Rücktrittsgebühr von 10 % fällig. Bei Rücktritt
vom Chartervertrag durch den Charterer 60 - 30 Tage vor Charterbeginn sind
50 %, bei noch späterem Rücktritt 90 % des Gesamtbetrages an den
Vercharterer zu zahlen. Wir empfehlen eine Reisekosten-Rücktrittsversicherung
abzuschließen! |
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17. |
Eine Durchschrift des Chartervertrages sowie
ein gültiger Pass und Sportbootführerschein (bei den führerscheinpflichtigen
Booten) sind stets an Bord mitzuführen und bei einer evtl. Kontrolle vorzuzeigen. |
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18. |
WRS-CHARTERBOOT-Vertragspartner sind nur Personen, die auf dem Chartervertrag
als Charterer, Mitcharterer oder Skipper mit vollem Namen aufgeführt sind
und den Vertrag unterzeichnet haben. Alle weiteren Personen unterstehen diesbezüglich
dem Charterer und den Mitcharterern. |
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19. |
Bestelltes Angelzubehör oder lebende
Köder wie z.B. Wattwürmer etc. sind auch dann zu bezahlen, wenn sie
nur teilweise oder gar nicht genutzt werden. Dies gilt auch für Guide/Führer-Vermittlungen. |
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20. |
Charterer und Mitcharterer verpflichten
sich ausdrücklich, Charterboot und Unterkünfte wie Ihr Eigentum zu
behandeln. Sie haften für Schäden an Fahrzeug und Ausrüstung,
auch für Folge- und Ausfallschäden, die von Ihnen selbst oder ihren
nicht unterzeichneten Crewmitgliedern vorsätzlich oder fahrlässig
verursacht werden und nicht von der Versicherung reguliert werden (Tampen durch
Nichtachtsamkeit in Schiffsschraube etc. ). Grobfahrlässig verursachte
Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen! |
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21. |
Charterer/Mitcharterer haften dagegen nicht
für Schäden, die durch normalen Verschleiß entstehen. |
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22. |
WRS-CHARTERBOOT verpflichtet sich, das gemietete Charterboot vor
jedem Törn so aufzuklaren, dass es fahrbereit und zum vereinbarten Zeitpunkt
für die Crew zur Verfügung steht (Höhere Gewalt oder Eigenverschunden
des Charterers etc. ausgenommen). |
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23. |
Kann ein Charterboot oder eine Wohnung durch
Nichtverschulden des Vercharterers nicht zur Verfügung gestellt werden,
so werden für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen die betreffenden
Gelder sofort von WRS-CHARTERBOOT an den Charterer zurückerstattet. Weitere Regressansprüche
können nicht geltend gemacht werden. |
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24. |
Vor Bootsübergabe ist pro Boot eine
Kaution von 250.00 in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird Ihnen auf
Ihrer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Bootes bestätigt und nach
der unbeschädigten Rückgabe des Bootes und der Unterkunft wieder
zurückerstattet. |
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25. |
WRS-CHARTERBOOT haftet nicht für Gesetzesänderungen und
höhere Gewalt (Krieg, Grenzen geschlossen, Katastrophen, Ölpest etc.
). |
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26. |
Der noch zu zahlende Restbetrag ist vor
Ort in bar zu entrichten oder 30 Tage vor Ihrer Ankunft auf eines unserer Konten
zu überweisen. |
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27. |
Für etwaige Mängel der Unterkünfte
ist der Vermieter und nicht WRS-CHARTERBOOT verantwortlich! |
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28. |
Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbedingungen
hat nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. |